Wallet-Anbieter
Ein Wallet-Anbieter ist die natürliche oder juristische Person, die gemäß Artikel 5a von eIDAS 2.0 (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) Nutzern eine Wallet-Lösung bereitstellt: die Partei, die für die Software, die Sicherheitsgarantien und die Compliance-Pflichten hinter der Wallet verantwortlich ist, die ein Nutzer tatsächlich besitzt.
Wallet-Anbieter zu sein ist eine regulierte Rolle, nicht nur eine technische: Sie bringt Pflichten in Bezug auf Zertifizierung, die Meldung von Sicherheitsvorfällen und die Konformität mit den im ARF festgelegten technischen Spezifikationen mit sich. Ein einzelner Wallet-Anbieter kann vielen Wallet-Nutzern viele Wallet-Einheiten bereitstellen, und Mitgliedstaaten können eigene Wallets betreiben oder Wallets zertifizierter privater Anbieter anerkennen – der Markt, in dem Credenco als Wallet-Anbieter für die Business Wallet tätig ist.
Verwandte Begriffe
Wer kann Wallet-Anbieter werden?
Jede natürliche oder juristische Person kann sich bewerben, aber ein Wallet-Anbieter muss die Zertifizierungs-, Sicherheits- und Konformitätsanforderungen von eIDAS 2.0 und dem ARF erfüllen, bevor er eine Wallet-Lösung bereitstellen kann, der Mitgliedstaaten und Relying Parties vertrauen. Mitgliedstaaten können ihre eigenen Wallets auch direkt betreiben, statt private Anbieter zu zertifizieren.