eIDAS 2.0
eIDAS 2.0 ist die überarbeitete europäische Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Sie schreibt die EUDI Wallet vor und schafft den rechtlichen Rahmen, damit Verifiable Credentials in der gesamten Europäischen Union rechtliche Gültigkeit haben.
eIDAS 2.0 definiert die Rollen, die jedes EUDI-Wallet-Ökosystem braucht: Aussteller qualifizierter und nicht qualifizierter Attestierungen, auf nationalen Trusted Lists geführte Vertrauensdiensteanbieter, von einem Mitgliedstaat akkreditierte Wallet-Anbieter und Relying Parties, die Wallet-Credentials in regulierten Sektoren wie Banking, Telekommunikation, Gesundheitswesen und Verkehr akzeptieren müssen. Es führt außerdem Qualified Electronic Attestations of Attributes (QEAA) ein, die dasselbe rechtliche Gewicht wie ein notariell beglaubigtes Papierdokument tragen, sodass sich ein Unternehmen auf ein digitales Credential wie einen Nachweis der Unternehmensregistrierung oder eine berufliche Qualifikation verlassen kann, ohne eine manuelle Prüfung oder einen Bestätigungsanruf. Die Verordnung baut auf den qualifizierten Vertrauensdiensten der ursprünglichen eIDAS-Verordnung von 2014 auf, etwa qualifizierten elektronischen Signaturen und Siegeln, weitet die rechtliche Anerkennung aber auf die neuen Credential-Formate und die Wallet-Architektur aus, auf der die EUDI Wallet aufbaut. Jeder Mitgliedstaat muss seine nationalen eID-Schemata und Trusted Lists der Europäischen Kommission melden, die eine kombinierte EU-Trusted-List veröffentlicht, damit jede Relying Party oder Wallet in der Union prüfen kann, wer wozu berechtigt ist, ohne selbst 27 separate Listen vertrauenswürdiger Aussteller zu pflegen. eIDAS 2.0 setzt außerdem verbindliche Fristen: Mitgliedstaaten müssen Bürgerinnen und Bürgern eine EUDI Wallet zur Verfügung stellen, und große Online-Plattformen sowie Relying Parties in regulierten Sektoren müssen sie akzeptieren, sobald die Übergangsfrist der Verordnung abläuft, wodurch aus einem freiwilligen Pilotprogramm eine gesetzliche Pflicht im gesamten Binnenmarkt wird.
Verwandte Begriffe
Ersetzt eIDAS 2.0 die ursprüngliche eIDAS-Verordnung von 2014?
Nein, sie ändert und erweitert sie. Die qualifizierten Vertrauensdienste der ursprünglichen Verordnung, etwa qualifizierte elektronische Signaturen, Siegel und Trusted Lists, funktionieren wie bisher weiter. eIDAS 2.0 fügt die EUDI Wallet, neue Attestierungstypen wie QEAA sowie rechtliche Pflichten für Mitgliedstaaten und Relying Parties zu dieser bestehenden Grundlage hinzu.