EAA
(Electronic Attestation of Attributes)
Ein EAA, Electronic Attestation of Attributes, ist jede elektronische Bescheinigung, die ein oder mehrere Attribute einer natürlichen oder juristischen Person bestätigt und von einem beliebigen Anbieter ausgestellt wird. Es ist die allgemeine Kategorie; ein QEAA ist deren qualifizierte Variante mit höherer Vertrauenswürdigkeit.
Jede Organisation kann ein EAA ausstellen, und eine Relying Party muss selbst beurteilen, wie sehr sie dem Aussteller vertraut – anders als bei einem QEAA, das die von eIDAS 2.0 gewährte Rechtsvermutung der Richtigkeit genießt. Ein PuB-EAA ist ein EAA, das von einer öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag ausgestellt wird: Es steht zwischen den beiden, stammt aus einer vertrauenswürdigen institutionellen Quelle, ohne die Zertifizierung als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter zu durchlaufen. In der Praxis beginnen die meisten für geschäftliche Anwendungsfälle nützlichen Bescheinigungen, etwa ein Handelskammerauszug oder eine Berufsqualifikation, als EAA oder PuB-EAA, bevor einige von ihnen auch in qualifizierter Form angeboten werden.
Verwandte Begriffe
Was ist der Unterschied zwischen einem EAA und einem QEAA?
Ein EAA kann von jedem Anbieter ausgestellt werden und genießt das Vertrauen, das eine Relying Party ihm je nach Aussteller entgegenbringen möchte. Ein QEAA kann nur von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt werden, der auf einer nationalen Trusted List geführt wird, und eIDAS 2.0 verleiht ihm eine Rechtsvermutung der Richtigkeit, sodass eine Relying Party es ohne weitere Prüfungen akzeptieren kann.