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QES

Eine QES, eine qualifizierte elektronische Signatur, ist die einzige Art elektronischer Signatur, der eIDAS dieselbe Rechtswirkung zuerkennt wie einer handschriftlichen Unterschrift, in jedem Mitgliedstaat und unabhängig davon, wo sie erstellt wurde.

Zwei Dinge machen eine Signatur qualifiziert. Sie muss mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erstellt werden, also Hardware oder ein zertifizierter Fernsignaturdienst, der den Signaturschlüssel für alle unerreichbar hält, auch für den Anbieter, und sie muss auf einem qualifizierten Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters beruhen, der auf einer nationalen Trusted List als qualifiziert geführt wird. Eine Signatur, der eines davon fehlt, hat weiterhin Beweiswert als fortgeschrittene oder einfache elektronische Signatur, aber ein Gericht wägt sie ab, statt sie anerkennen zu müssen. eIDAS 2.0 bringt das in Reichweite gewöhnlicher Nutzer: Die EUDI Wallet muss Bürgerinnen und Bürgern qualifizierte Signaturen ermöglichen, kostenlos für nicht berufliche Zwecke. Eine QES unterschreibt ein Dokument; eine QEAA bescheinigt Attribute über eine Person oder Organisation. Beide stammen von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, beantworten aber verschiedene Fragen.

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