Zum Hauptinhalt springen

PuB-EAA

Ein PuB-EAA ist ein EAA, Electronic Attestation of Attributes, das von einer öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag gemäß eIDAS 2.0 ausgestellt wird. Es steht zwischen einem gewöhnlichen EAA und einem QEAA, ohne die Zertifizierung als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter zu durchlaufen.

Ein PuB-EAA bezieht sein Vertrauen aus dem öffentlichen Mandat der ausstellenden Stelle statt aus der Zertifizierung als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter, die einem QEAA das gesetzliche Vermutungsprivileg der Richtigkeit nach eIDAS 2.0 verleiht. In der Praxis vertraut eine Relying Party einem PuB-EAA aus einer bekannten öffentlichen Quelle, etwa einem Bevölkerungsregister oder einem Handelsregisterauszug, oft mehr als einem EAA eines beliebigen privaten Anbieters. Das ARF nennt die ausstellende Stelle einen PuB-EAA Provider, eine von drei Attestation-Provider-Rollen neben einem QEAA Provider und einem nicht qualifizierten EAA Provider.

Genießt ein PuB-EAA dieselbe gesetzliche Vermutung der Richtigkeit wie ein QEAA?

Nein. Nur ein QEAA, ausgestellt von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, erhält das gesetzliche Vermutungsprivileg der Richtigkeit nach eIDAS 2.0, das einer Relying Party erlaubt, es ohne weitere Prüfungen zu akzeptieren. Ein PuB-EAA stützt sich stattdessen auf das institutionelle Vertrauen, das der ausstellenden öffentlichen Stelle bereits entgegengebracht wird, was in der Praxis oft hoch ist, aber nicht dieselbe rechtliche Garantie bietet.

Zurück zum Glossar