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ESPR

ESPR, die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, ist die EU-Verordnung, die Ökodesign-Anforderungen für Produkte festlegt, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, und die den digitalen Produktpass als Mittel einführt, um diese Informationen verfügbar zu machen. Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten, sie gilt also bereits und ist keine bevorstehende Regel.

ESPR ersetzt die ältere Ökodesign-Richtlinie, die vor allem energieverbrauchsrelevante Produkte betraf, durch einen Rahmen, der Anforderungen an Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclinganteil und Ressourceneffizienz für nahezu jede Produktgruppe festlegen kann.

Kapitel III der Verordnung, Artikel 9 bis 15, definiert den digitalen Produktpass: welche Informationen er enthalten muss, wie er Kunden und Behörden zugänglich gemacht werden muss und welche technischen Normen er im Hinblick auf Interoperabilität erfüllen muss.

Die Verordnung schreibt nicht vor, dass jedes Produkt von Anfang an einen Produktpass tragen muss. Konkrete Anforderungen gelten erst, sobald die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt für eine bestimmte Produktgruppe nach Artikel 4 erlässt, und diese delegierten Rechtsakte werden schrittweise erlassen und eingeführt, beginnend mit dem ersten Arbeitsplan der Kommission. Das zentrale EU-Register für digitale Produktpässe, das die eindeutige Kennung und den Speicherort jedes Passes erfasst, ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb.

ESPR ist von dem früheren, sektorspezifischen Pass der Batterieverordnung zu unterscheiden, dessen eigene Pflicht zum digitalen Pass für Batterien von Elektrofahrzeugen, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh ab dem 18. Februar 2027 verbindlich wird.

Verwandte Begriffe

Ist ESPR schon in Kraft?

Ja. Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten, und das zentrale Register für digitale Produktpässe ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb. Noch schrittweise eingeführt werden die produktspezifischen delegierten Rechtsakte nach Artikel 4, die die eigentlichen Pflichten zum digitalen Produktpass für eine bestimmte Produktgruppe auslösen.

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